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18.04.2024
21.04.06

Würzburger Synode rechtswidrig?

Kategorie:
Nachrichten

von reinhold nöth

Noch vor wenigen Wochen haben wir uns dankbar an den Abschluss der Würzburger Synode vor 30 Jahren erinnert. Jetzt hat ein Link für Dateidownload folgtDekret der Kleruskongregation vom 10. März 2006 die Beschlüsse dieser Synode für "aufgehoben" erklärt, da sie "der Promulgation des Codex des kanonischen Rechts von 1983 zeitlich vorausgehen".

 

Auslöser dieses vatikanischen Dekrets sind die Auseinandersetzungen um die Neuordnung der Laienräte in Regensburg, die seit Monaten für Aufregung sorgen. Bischof Müller hat sich schon im letzten Jahr gegen den Vorwurf des Rechtsbruchs durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gewehrt und die Kleruskongregation um Unterstützung gebeten, die ihm gerne die Rechtmäßigkeit seiner neuen Räteverordnung bescheinigte. Das jüngste Dekret von Kurienkardinal Hoyos ist die offizielle Antwort auf den Einspruch des ehemaligen Dekanatsratsvorsitzenden Johannes Grabmeier, der sich mit einer Beschwerde gegen die neue Satzung für Laienräte in der Diözese Regensburg an Rom gewandt hatte. Was zunächst wie eine kirchenrechtliche Privatklage aussieht, führt in seiner Konsequenz doch zu einer Reihe von grundsätzlichen Fragen, die nach einer schnellen und verbindlichen Antwort rufen:

Sind die Beschlüsse von Synoden oder gar des II. Vatikanischen Konzils durch das neue Kirchenrecht von 1983 "aufgehoben"? Widersprechen die Satzungen zur Wahl der Pfarrgemeinderäte, der Dekanats- und Diözesanräte in den bayerischen Diözesen - mit Ausnahme der Neuordnung in Regensburg - dem Kirchenrecht und sind deshalb illegal? Waren also die Pfarrgemeinderatswahlen am 12. März kirchenrechtswidrig und ungültig? Vertritt Kardinal Hoyos mit seinem Dekret die offizielle Meinung der Kirche und auch des Papstes, der sich sehr anerkennend über die Mitarbeit der Laien geäußert hat? Oder ergibt sich aus der langen Tradition von Pfarrgemeinderatswahlen in Deutschland, die auch nach der Einführung des neuen Kirchenrechtes unwidersprochen blieb, eine Art Rechtsbestätigung, wie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken argumentiert? Vielleicht nehmen wir mit deutscher Gründlichkeit solche vatikanischen Schreiben auch viel zu ernst und sollten lieber mit südländischer Gelassenheit reagieren und zur Tagesordnung übergehen?

 

Ein Stück kirchliches Unwohlsein bleibt in jedem Fall zurück.