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29.03.2024
08.10.06

Drei Klarstellungen

Kategorie:
Nachrichten, Na Toleranz - Gewissen

von reinhold nöth

zur heftigen Kritik am Beitrag »Toleranz ist gefragt«

(geäußert im Sonntagsblatt)

Es gab Widerspruch gegen meinen Satz, das Gewissen sei "die oberste Instanz für sittliches Handeln", und dies aus der Feder eines Theologen. Um der Sache willen ist eine Erwiderung notwendig.

Es gibt in der Theologie und in den kirchlichen Dokumenten nicht den geringsten Zweifel, dass das Gewissen "die letzte und maßgebliche Norm" für menschliches Handeln sein muss. Schon Paulus sagt in seinem Römerbrief: "Alles, was nicht aus Überzeugung geschieht, ist Sünde" (14,23). Der Katechismus der Kath. Kirche lehrt unmissverständlich: "Der Mensch muss dem sicheren Urteil seines Gewissens stets folgen" (KKK 1800), er darf "nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln" (KKK 1782). Es stimmt auch nicht, dass Papst Johannes Paul II. diese einhellige Lehre aufgehoben hätte, im Gegenteil. In seiner Enzyklika "Veritatis splendor" heißt es: "Es ist die Verpflichtung das zu tun, was der Mensch durch einen Gewissensakt als ein Gutes erkennt". "Das Gewissen ist die letzte maßgebliche Norm der persönlichen Sittlichkeit" (VS 59 und 60). Am treffendsten hat das 2. Vatikan. Konzil die Würde des Gewissens zum Ausdruck gebracht: "Der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird" (GS 16). Diese einhellige und klare Lehre zu bestreiten hieße ja, den Menschen zu entmündigen, ihm jede Eigenverantwortung zu nehmen und ihn in sittlichen Fragen zum reinen Befehlsempfänger zu degradieren. Natürlich bedarf jedes Gewissen der Erziehung und Bildung, bis es zur Reife und Mündigkeit gelangt, und auch dann ist ständige Wachsamkeit und Sensibilität erforderlich. Aber selbst das unüberwindlich irrende Gewissen verliert nicht seine Würde (vgl. GS 16). Wenn Dr. Zirkel dann auch noch die Gewissensentscheidung der Verantwortlichen von Donum Vitae bzw. der deutschen Bischöfe, die für den Verbleib in der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung eingetreten sind, mit den "Untaten von Hitler und Stalin" vergleicht, dann fehlen mir einfach die Worte, dies zu kommentieren.

Herr Büdel spricht den bis heute umstrittenen Erzbischof Dyba schon "selig". Sein Vorschlag, die Kirche sollte sich mehr um die Frauen nach einer Abtreibung kümmern, ist sicher beachtenswert. Der Hinweis in allen drei Leserbriefen, dass es ja auch kirchliche Beratungsstellen gibt, ist zwar richtig, aber doch nicht sehr hilfreich, denn sie werden kaum in Anspruch genommen, wenn von vorneherein klar ist, dass kein Beratungsschein ausgestellt werden kann.

Herr Göb stellt die berechtigte Frage: "Was würde heute Jesus dazu sagen?" Mir fällt in diesem Zusammenhang spontan die Geschichte von Jesus und der Ehebrecherin (Joh 8) ein: Die Schriftgelehrten und Pharisäer schleppen ein Frau herbei, klagen sie des Ehebruchs an, zitieren das Gesetz und fragen Jesus, was er dazu sagt. Und was tut ER? "Wer von euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein auf sie". Alle verkriechen sich. Und Jesus sagt: "Auch ich verurteile dich nicht, geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" Die Anwendung auf unsere Frage nach der heutigen Sünderin, die nur die Abtreibung als letzten Ausweg aus ihrer Verzweiflung gesehen hat, überlasse ich dem Leser. Eine Exkommunikation ist m. E. keine Lösung im Sinne Jesu.