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28.03.2024
07.09.16

Diakonat der Frau:

Kategorie:
Na Kirche im 21. Jahrhundert, Na Röm.-kath. Kirche, Na Nachrichten, Nachrichten

 

Nur eine repräsentative und glaubwürdig arbeitende Kommission erreicht konstruktive Ergebnisse

Wir sind Kirche-Stellungnahme zur Ankündigung einer Studienkommission zum Diakonat der Frau durch Papst Franziskus (26. Mai 2016)

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßt die Ankündigung von Papst Franziskus, »eine Kommission einzurichten, die die Aufgaben der Diakoninnen der frühen Kirche klärt, um daraus etwaige Schlussfolgerungen für eine zukünftige kirchliche Praxis zu ziehen« (Radio Vatikan 12.5.2016). Nach Meinung von Wir sind Kirche müssen die Bedingungen geklärt werden, unter denen ein solch großes Vorhaben zum Erfolg geführt werden kann.

I. Der Papst hält eine Klärung wohl deshalb für nötig, weil sich offenbar mehrere Lager gegenüberstehen:

1. Die einen halten einen Ständigen Diakonat für Frauen für »legitim, weil sie darin die Rückkehr zu etwas sehen, was es schon in der Urkirche gegeben hat«.
2. Andere fürchten hingegen, »dass das der erste Schritt zu einem Priestertum der Frau wäre« (Kardinal Kasper, Radio Vatikan Newsletter 13.5.2016).
3. Für die eine Seite ist erwiesen, dass es eine strikte Ämterteilung in der frühen Kirche gar nicht gegeben hat und dass Frauen die gleichen Aufgaben wahrgenommen haben wie Männer.
4. Die andere Seite betont beharrlich, es habe zwar einen Diakonat der Frau in der frühen Kirche gegeben, er sei aber nicht mit dem Diakonat des Mannes vergleichbar und insofern ein Diakonat zweiten Grades, und hält diese Aussage für die zu verteidigende Wahrheit.
5. Als weiterer Gesichtspunkt kommt die Regelung von Papst Benedikt XVI. hinzu, der dem Diakon lediglich eine Repräsentation Christi zuspricht, wie sie jedem »Laien« und jeder »Laiin« zukommt, also nicht zu vergleichen mit der Repräsentation Christi durch den Priester bzw. Bischof. Damit stellt er das bislang geltende dreistufige Amt in der Kirche infrage.

II. Wir sind Kirche weist auf einige Gesichtspunkte hin, die bei der Diskussion zu beachten sind:

1. Es gibt in der Ur-Kirche keine Zwei-Klassen-Kirche: Alle Gläubigen sind Kleriker_innen, alle Kleriker_innen sind Laien und Laiinnen, d.h. Mitglieder des Volkes Gottes (vgl. 1 Petr 2,9).
Viele kirchlich gebräuchliche Begriffe für die Amtsträger_innen werden im Neuen Testament allen zugesprochen, die zum Glauben gekommen sind. Sie sind »Kleriker und Klerikerinnen«, also von Gott Erwählte (vgl. Röm 11,1-12; 1 Thess1,4; 1 Petr 1,1 u.a.), sie sind »Geistliche« (Gal 6,1), denn durch die Taufe ist ihr Körper ein Tempel des heiligen Geistes (1 Kor 3,16f). Das Zweite Vatikanische Konzil spricht vom »Volk Gottes unterwegs« (vgl. UR 3).

2. Das Amt ist ein Dienst am Volke Gottes.
Für den Leitungsdienst gibt es im Neuen Testament drei Bezeichnungen: »presbýteros« (wörtlich: der Ältere, der Älteste, vgl. Apg 11,30; 15,3), »epískopos« (wörtlich: Aufseher, Bezeichnung für einen - meist kommunalen - Aufsichts- oder Verwaltungsbeamten, vgl. erstmals Phil 1,1); »die unter euch arbeiten, die euch leiten und ermahnen« (1 Thess 5,12). Nirgends wird für einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin die griechische Bezeichnung »hiereús« gewählt (davon abgeleitet: Hierarchie = heilige Herrschaft, sakrales Amtspriestertum). Eine mögliche Fehlinterpretation des Leitungsdienstes im Sinne einer beamteten kultischen Mittlerfunktion zwischen Gott und Gemeinde sollte dadurch offenbar vermieden werden.
Nach dem Neuen Testament ist Christus der einzige hiereús, der Mittler zwischen Gott und den Menschen (vgl. Hebr 4,14-16), alle an ihn Glaubenden sind hieráteuma, die »königliche Priesterschaft« (1 Petr 2,9). Aus diesem Volke Gottes werden Menschen mit dem Dienst für das Volk beauftragt, und zwar Männer wie Frauen, auch wenn, wie im Deutschen auch, oft nur männliche Begriffe verwendet werden. Es gibt Lehrer und Lehrerinnen, Missionare und Missionarinnen, Propheten und Prophetinnen und eben auch Älteste, Gemeindeleiter und Gemeindeleiterinnen also (vgl. Röm 12,4-8). Das Zweite Vatikanische Konzil stellt das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen dem Amts-Priestertum voraus (vgl. LG 10).

3. Die Differenzierung der verschiedenen Dienste in der Kirche ist im Laufe der Kirchengeschichte entstanden und hat sich immer wieder geändert.
Eine hierarchische Struktur im heutigen Sinn hat es zu biblischer Zeit nicht gegeben; denn für die ersten Christen und Christinnen war klar: »Einer ist euer Meister, ihr alle seid Brüder (und Schwestern) (Mt 23,8).« »Niemand soll sich Vater nennen lassen, denn nur einer ist euer Vater, der im Himmel« (Mt 23,9). Das Wort Hierarchie kommt nicht vor, denn in der Nachfolge Christi gilt: »Der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich bedienen zu lassen, sondern wie einer, der dient« (Mk 10,45; Mt 20,28).

4. Nur eine repräsentative und glaubwürdig arbeitende Kommission wird konstruktive Ergebnisse erreichen.
Die Kommission sollte paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein, damit der Blick auf die Gegebenheiten zu Zeiten der Ur-Kirche und in der frühen Kirchengeschichte nicht durch das im Laufe der Jahrhunderte entstandene dominante männliche Denken gelenkt und getrübt wird.

5. So wie der Glaube insgesamt, muss sich auch das Amt immer wieder am Zeugnis des Neuen Testaments neu orientieren.
Wir dürfen nicht einfach festschreiben, dass das, was sich im Laufe der Kirchengeschichte bis heute entwickelt hat, schon von Jesus so gemeint worden sei. Wir müssen also über eine grundsätzliche Erneuerung des Amtes als Dienst am Volke Gottes den Anforderungen unserer Zeit entsprechend nachdenken und die Wege, die das Zweite Vatikanische Konzil gewiesen hat, aufgreifen. Es geht nicht nur um den Diakonat der Frau in biblischer Zeit, sondern auch darum, welche Dienste sich an die Spitze der Kirche gestellt haben und welche zurückgedrängt worden sind. Orientierung an den biblischen und urkirchlichen Ausprägungen der kirchlichen Dienste bedeutet nicht, dass es keine Weiterentwicklung geben könne. Bezüglich der Männer ist das geschehen: Ein sakrales Amtsverständnis hat sich immer mehr durchgesetzt und wird als legitime Weiterentwicklung frühchristlicher Verhältnisse gesehen. Bezüglich der Frauen aber wird oft auf dem Wortlaut früher Zeugnisse bestanden, ohne dass der soziokulturelle Hintergrund berücksichtigt wird. Mehr noch: Jahrhundertelang Bestehendes wurde anders interpretiert oder gar wieder zurückgedrängt, wie sich am Beispiel der Stellung einer Äbtissin zeigt.

6. Es ist an der Zeit, die biblischen Grundlagen aller im Lauf der Jahrhunderte entstandenen kirchlichen Ämter zu überdenken.
Seit der Einführung des Ständigen Diakonats für Männer durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962 - 1965) wird intensiv über den Diakonat der Frau nachgedacht. Die Würzburger Synode hat 1975 dazu ein Votum nach Rom geschickt (Text am Schluss), das bislang nicht einmal den Eingang bestätigt hat. Der internationale Kongress zum Diakonat der Frau (1997) hat dieses Votum noch einmal bekräftig (Text am Schluss).
Ein spezielles Frauenamt, von dem Kardinal Kasper gesprochen hat, stößt auf erhebliche biblische, theologische und menschenrechtliche Zweifel.
Die Klärung der Aufgabe der Diakoninnen in der frühen Kirche kann nur mit dem Blick auf alle Aufgaben in der frühen Kirche angegangen werden.

 

 

 

 

 

 

 

III. Die von Papst Franziskus angekündigte Studienkommission muss nach Ansicht von Wir sind Kirche auch den Auftrag bekommen, »Schlussfolgerungen für eine künftige kirchliche Praxis zu ziehen« und ein Konzept für ein erneuertes Amt vorzulegen.

Ein solches Unternehmen lässt sich nur unter folgenden Bedingungen seriös und mit Aussicht auf befriedigende Resultate durchführen:

1. Das von der Kommission zu erarbeitende Konzept muss biblisch verantwortet sein. Deshalb muss es weltweit auch von Exegeten und Exegetinnen mitgetragen werden, die sich angesichts der Rolle von Frauen in der Kirche ein kritisches Bewusstsein erarbeitet haben und dem biblischen Befund gemäß die Frage nach einer historischen Einsetzung kirchlicher Ämter durch Jesus zurückhaltend beantworten. Auch ist das Urteil der außerkatholischen Fachwelt mit einzubeziehen, denn ein Ergebnis kann nur dann überzeugen, wenn es auf ökumenische Anerkennung hoffen lässt.

2. Das von der Kommission zu erarbeitende Konzept muss konsequent und umfassend begründet sein. Es darf sich nicht auf den Diakonat der Frau beschränken, sondern muss sich mit dem Zugang von Frauen zu allen kirchlichen Ämtern, also auch den ausdrücklichen Leitungsämtern auseinandersetzen und unterschiedliche Detaillösungen von einem umfassenden Grundgedanken her beantworten. Jedes isolierte Detailkonzept bringt nur Teillösungen, die auf lange Sicht zu ermüdenden Dauerdiskussionen führen.

3. Das von der Kommission zu erarbeitende Konzept muss in seiner Begründung transparent und vorbehaltlos offen sein. Insbesondere sind die Antworten zu berücksichtigen, die innerhalb der katholischen Kirche und Theologie seit den 1960er Jahren entwickelt wurden und zu einem erstaunlich breiten Konsens geführt haben. Angesichts der Hochachtung, die sich inzwischen auch die reformatorischen Kirchen in der katholischen Kirche erworben haben, sind reformatorische Antworten in die Diskussion mit einzubeziehen.

4. Das von der Kommission zu erarbeitende Konzept muss interkulturell verantwortet sein. Er muss seine Konkretisierung in verschiedenen Kulturkreisen reflektieren und unterschiedliche Lösungen zulassen, sofern unüberwindliche kulturelle Codes dies erfordern. Zu berücksichtigen ist vor allem auch die Entwicklung im transatlantischen Raum.

5. Die menschenrechtlichen Standards, deren Einhaltung wir auf anderen Gebieten mit gutem Recht weltweit fordern, sind ihrerseits eine Frucht christlichen Denkens, auch wenn sich die Kirchen lange Zeit dagegen sperrten. Dass vor Gott, vor den Mitmenschen und vor der Welt alle Menschen gleich sind, hat prinzipiell auch für die innere Ordnung der katholischen Kirche zu gelten, zumal Gott nicht Mann, sondern Mensch geworden ist. Weder theologisch noch menschenrechtlich können sexuell unterschiedliche Konstitutionen, Anlagen oder Gewohnheiten eine Verweigerungshaltung begründen und damit Privilegien rechtfertigen. Die katholische Kirche muss selbstkritisch akzeptieren, dass ihre eigene Geschichte tief in eine männerorientierte Gesellschaftsordnung eingebunden war und ist.

6. Vor dem Hintergrund dieser Bemerkungen fordern wir: Die Frage nach einem ausschließlich weiblichen Diakonat, das sich in Wesensmerkmalen vom traditionellen Diakonat der Männer unterscheidet, ist nicht in den Blick zu nehmen. Sie könnte nur zu Lösungen führen, die auf Dauer weder theologisch noch pastoral bestehen können. Eine grundsätzliche Untersuchung nach dem Diakonat kann nur im Rahmen einer allgemeinen Perspektive geleistet werden, die Amt und Kirchenleitung umfassend in den Blick nimmt. Dafür wurde in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Arbeit geleistet, auch wenn die offiziellen Vertreter der römisch-katholischen Kirche sie häufig nicht akzeptierten. Andere, offiziell weithin rezipierte Arbeiten zu den genannten Problemfeldern lassen sich nur unter diesem Vorbehalt angemessen würdigen.

7. Deshalb ist es wichtig, dass der Papst mit großer Sorgfalt und nach ausführlicher Beratung auch mit betroffenen sachkundigen Frauen eine für die gesamte katholische Kirche repräsentative Kommission zusammenstellt.
Männer und römsch-katholische Frauen sollten in der Kommission paritätisch vertreten sein.
Die Erfahrungen von Frauen, die schon immer in den Gemeinden diakonale Dienste verrichten oder sich - wie übrigens die Männer vor dem Konzil auch - in Diakonatskreisen zusammengeschlossen haben, müssen einbezogen werden.
Auch die unierten Kirchen sind mit einzubeziehen, die in ihren Vorstellungen nicht immer mit der lateinischen Kirche übereinstimmen.
Ohne Zeitdruck sollte die Kommission zunächst in sachlicher, fairer und transparenter Weise
(a) eine angemessene Fragestellung entwickeln,
(b) sich über die einschlägigen Verhandlungsgrundlagen einigen,
(c) ihr methodisches Vorgehen abklären,
(d) ihre regelmäßigen Kontakte mit dem Papst als ihrem Auftraggeber transparent regeln und
(d) einen angemessenen Zeitrahmen entwickeln, innerhalb dessen sie zu einem Ergebnis kommen will.

8. Die Kirche besitzt nicht die Wahrheit, sie ist immer auf der der Suche nach Wahrheit.
Die höchst sensible Materie der Ämterstruktur in der Kirche ist vor unsachgemäßen Einflüssen zu schützen. Zweifel an einer autonomen Arbeitsweise der Kommission durch Vorwegfestlegungen dogmatischer und kirchenrechtlicher Art beschädigen nur die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse.

IV. Der Glaubenssinn des Volkes Gottes muss neu zur Geltung kommen.
Bis alle theologischen Fragen geklärt sind, hält Wir sind Kirche es für pastoral sinnvoll, schon jetzt Modelle nach den diözesanen und örtlichen Bedürfnissen einzurichten. Die Bischöfe sind nicht Abteilungsleiter des Papstes, die Diözesen nicht Teilkirchen. Die Bischöfe sind vielmehr Leiter der Ortskirchen mit eigenständiger Verantwortung. Pastoral und spirituell ist die Öffnung des Amtes für Frauen unbedingt erforderlich, um die weibliche Seite der Kirche sichtbar zu machen. Die Rede von der Würde der Frau kann nur so glaubwürdig in der Kirche und in der Ökumene, ja in der ganzen Gesellschaft und gerade auch im interreligiösen Genderdialog vorgetragen werden.

Wenn dieses Vorhaben im beschriebenen Sinn gelingt, kann es zum zukunftsweisenden Beispiel einer fruchtbaren, vom Geist Gottes geleiteten Kooperation werden, in der die Suche nach der Wahrheit und der Glaubenssinn des katholischen Volkes zu neuer und konstruktiver Geltung kommen.



Würzburger Synode (1971-1975):
»Gestützt auf das biblische Zeugnis von der Stellung der Frauen im Jüngerkreis Jesu und die zahlreichen und wichtigen Dienste der Frauen in den neutestamentlichen Gemeinden, wurden in den Ostkirchen und während der ersten christlichen Jahrhunderte vereinzelt auch in den Kirchen des lateinischen Ritus Frauen zu Diakoninnen geweiht.... Die in unserer Gesellschaft anerkannte grundsätzliche Gleichstellung von Mann und Frau sollte auch im kirchlichen Bereich dazu führen, dass die pastoralen und liturgischen Aufgaben des Diakons und der Diakonin einander entsprechen. Falls sich trotzdem in der praktischen Tätigkeit unterschiedliche Schwerpunkte ergeben, kann das einer fruchtbaren Entfaltung des Amtes dienen. Es berührt aber nicht die grundsätzliche Gleichheit der Rechte und Pflichten.« Die Synode kam zu dem Ergebnis, Papst Paul VI. »die Frage des Diakonats der Frau entsprechend den heutigen theologischen Erkenntnissen zu prüfen und angesichts der gegenwärtigen pastoralen Situation womöglich Frauen zur Diakonatsweihe zuzulassen« (Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg 1976, 633,634).

Fachkongress zum Diakonat der Frau (1997):
Der internationale Fachkongress zum Diakonat der Frau von 1997 hat das Votum dahingehend präzisiert, »die Bischöfe sollten ihre unvertretbare Eigenverantwortung in ihren Diözesen wahrnehmen und beim Apostolischen Stuhl ein Indult erwirken, das die Ordination zu Diakoninnen in Ihren Diözesen ermöglicht.« Begründet wurde dieses Votum mit dem Argument: »Die im kirchlichen Amtsverständnis früher gültigen Regen, daß Frauen aufgrund ihres Geschlechtes nicht am Altar wirken und Vorsteherdienste in der Gemeinde wahrnehmen dürfen, sind als soziokulturell bedingte, heute aber als theologisch nicht mehr verantwortbare Leitsätze entlarvt (Votum des 1. internationalen Fachkongresses zum Diakonat der Frau in: Diakonat, Ein Amt für Frauen in der Kirche - ein frauengerechtes Amt?,
hrsg. von Hünermann, Biesinger u.a., Ostfildern1997, S.138 - 140). Dieses Votum wurde weder von der Deutschen Bischofskonferenz noch von Rom beantwortet. Der Kongress führte aber dazu, dass Frauen einen Diakonatskreis gründeten und mit Ausbildungen zum Amt der Diakonin begannen.