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29.04.2024
11.01.06

Konflikt mit Rom nicht gescheut

Kategorie:
Na Würzburger Synode und Restauration

von heribert kurz

Stefan Menz zu den Hintergründen der Würzburger Synode

Kommentierende Anmerkungen zum POW-Gespräch mit Kaplan Stefan Menz, der Hintergründe der Würzburger Synode erforscht hat

Den Original-Artikel "Zeit der Gärung und Klärung" - POW-Gespräch mit Kaplan Stefan Menz, auf den sich unsere Anmerkungen beziehen, finden Sie hier.

Sicherlich richtig ist nach dem Stand des seinerzeit geltenden Kirchenrechtes von 1917, dass die Entscheidungszuständigkeit formal bei Rom lag. Bemerkenswert ist die Entschiedenheit der Synodalen zu Erneuerung der pastoralen Praxis. Da kann man sich heute 2005 angesichts der Vorgänge im Bistum Regensburg (die ja durch die Kleruskongregation Rückendeckung bekommen) durchaus fragen: Wo sind wir hingekommen?

Es ist im Tiefsten zu bedauern, dass die allermeisten Bischöfe unserer Tage den Geist der Wahrheit nicht haben und nur formal dem Amt "das Wort geben" anstatt eine qualifizierte Verkündigung - nicht zuletzt auch in der Eucharistie - zu fördern, z.B. durch "Laien" ([verheiratete] Männer und Frauen, welche im Gegensatz zum zölibatären Priester in qualifizierter Lebensauseinandersetzung stehen), von kompetenten Theologen/-innen ganz zu schweigen. Welche Auswüchse in unserer Zeit eine solche Einseitigkeitsentscheidung annehmen kann, zeigt sich fatalerweise in der Art von "Verkündigung" wie in Höchberg b. Würzburg geschehen (vgl. Volksblatt v. 17.12.05), was leider vom verantwortlichen Bischof in seiner eher nicht theologischen (Weit)Sicht hingenommen wird.

Die "Ausnahmesituation" darf nicht übersehen werden. Das bliebe auch für heute eine gute Ausgangsbasis. Wir sehen kein Problem darin, wenn man konstatiert, dass der (gemeinde-)leitende Priester die Verantwortung für die Verkündigung innehat.

Theologie braucht, wenn sie fruchtbar sein soll, Ergänzung der Perspektiven, v.a. aus verschiedenen Lebenskontexten. Für die Auslegung der Botschaft ist das nahezu zwingend. Freilich wird ein ängstlich-enger Gemeindeleiter eher keine Ausnahmesituationen zulassen, während ein vertrauensvoll-weitsichtiger eine fruchtbare Bereicherung fördern wird. Bedauerlicherweise wurde Letzteres im Bistum Würzburg abgewürgt.

Zu bedenken ist hierbei, dass dies so nicht hätte geschehen müssen! Aufgrund des Kirchenrecht von 1917 war die Möglichkeit gegeben (!), einen Laien mit einer "Missio homiletica" zur Predigt zu beauftragen. Davon wurde wiederholt auch Gebrauch gemacht. Erst mit dem Kirchenrecht von 1983 war diese Möglichkeit nicht mehr gegeben (bedauerlicherweise! - wie der verstorbene Würzburger Kirchenrechtler Rudolf Weigand einmal äußerte). Grund für die Neuordnung war, dass man die Einheit von "Tisch des Wortes" und "Tisch des Brotes" betonte und wahren wollte. Theologisch sicher stimmig. Gemeinde-teologisch ebenfalls plausibel ist, die Verantwortung für die Austeilung von beiden Tischen in die Verantwortung des Amtes zu stellen; gleichzeitig jedoch ist es aus o.g. Gründen u.a. keineswegs zwingend, die Verkündigung in ihrem Darstellungsmodus (hier: Predigt in der Messe) ausschließlich magisch an die Person des Priesters (Diakons) zu binden.

Apropos "Rechtsrahmen": Lex suprema salus animarum! (Das höchste Gesetz [in der Kirche] ist das Heil der Seelen! Vgl. CIC 83, Can 1752!) Unter dieser Maxime ist es mehr als geboten, eine amtlich verordnete Engführung der Predigt, auch in der Vollversammlung der Gemeinde (Eucharistiefeier), nie und nimmer zu fördern! Man kann nur hoffen und beten, dass dieses Prinzip in der Gegenwartskirche nicht nur ein "hehres Zitat" darstellt, sondern auch mutig gelebt wird; gelebt, insbesondere von denen, die in den einzelnen Ortskirchen Verantwortung tragen (sprich: Bischöfe!) für eine spirituell-glaubwürdige Verkündigung, die wiederum glaubwürdig ist deshalb, weil sie in ihr enthaltene Lebenserfahrung und -kompetenz spiegelt, und nicht zuletzt auch ansprechend, weil es unstrittig auch außerhalb des Amtes das Charisma der Predigtverkündigung gibt.